Keine Rückerstattung von Verrechnungssteuern an zwei dänische Banken
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zwei dänischen Banken zu Recht die Rückerstattung von Verrechnungssteuern verweigert, die auf Dividenden von kurzfristig gehaltenen Schweizer Aktien erhoben wurden. Weil die beiden Banken nicht effektiv nutzungsberechtigt waren, können sie nicht vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Königreich Dänemark und der Schweiz profitieren. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden der ESTV im Wesentlichen gut. (Urteile 2C_364/2012, 2C_377/2012 und 2C_895/2012)
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