Raser muss neun Monate ins Gefängnis
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der Ende April 2013 ausserorts mit 175 km/h auf der Hauptstrasse von Steinebrunn in Richtung Amriswil TG gefahren ist. Somit muss er die Hälfte der 18-monatigen Haftstrafe absitzen. (Urteil 6B_1095/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare