Neue Sonderbestimmung für Anbieter von Postdiensten
Der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Einführung einer Sonderbestimmung für die Anbieter von Postdiensten beschlossen. Der neue Art. 30a in der ArGV 2 ermöglicht diesen Anbietern bewilligungsbefreite Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Revision tritt per 1. Juli 2015 in Kraft.
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