Keine Sozialhilfe für afghanische Grossfamilie
BGer – Eine achtköpfige Familie aus Afghanistan erhält in der Schweiz zu Recht nur Nothilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Urteil betrifft die Familie, die gemäss dem Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur unter Zusicherung von Garantien durch Italien dorthin zurückgeschickt werden darf. (Urteil 8C_706/2013)
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