Urteil gegen Frédéric Hainard begründet
BStGer – Zwei Monate nach der Verurteilung des ehemaligen Neuenburger Staatsrats, liegt der begründete Entscheid des Bundesstrafgerichts vor. Dieses hat Frédéric Hainard wegen Delikten, die er 2009 als stellvertretender Bundesanwalt begangen hat, verurteilt. (Urteil SK.2014.16)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare