Keine Freilassung für mutmassliches Bandenmitglied
BStGer – Obwohl kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, lehnt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Freilassung eines seit über vier Jahren inhaftierten Georgiers ab. Seine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft ist im September 2013 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben worden. (Urteil BH.2014.14)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare