Keine Haftung der Engadin Airport AG
BVGer – Am 19. Dezember 2010 stürzte ein Flugzeug im Landeanflug auf den Flughafen Samedan ab. Die beiden Piloten (die einzigen Insassen) kamen dabei ums Leben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden des Vaters und der Berufsunfallversicherung eines der Piloten gegen eine Verfügung der Engadin Airport AG als Betreiberin des Flughafens abgewiesen. (Urteile A-4925/2013 und A-7102/2013)
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