Bundesgericht gibt Tessiner Regierung recht
BGer – Das Bundesgericht hat den Rekurs einer Luganeser Firma abgelehnt, die vom Tessiner Staatsrat von allen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden war. Das Unternehmen hatte bei einer Offerte für ein Gesundheitszentrum falsche Angaben gemacht. (Urteil 2C_315/2013)
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