Gemeindevertreter wegen Beratertätigkeit befangen
BGer – Der Gemeindepräsident und der Bauverwalter von Vitznau müssen bei der Beurteilung von Einsprachen gegen den Gestaltungsplan «Panorama Residenz Vitznau» in Ausstand treten. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde von zwei Parteien gutgeheissen. (Urteil 1C_914/2013)
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