Nachwehen zur Affäre Oskar Holenweger
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde einer Firma gegen die Rechtshilfe an Brasilien abgelehnt. Die GmbH besitzt ein Bankkonto, das im Zusammenhang mit einer Schwarzgeldaffäre des Unternehmens Alstom steht. (Urteil RR.2013.209)
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