Einbürgerung: Wissenstest nur mit Ankündigung
BGer – Die Behörden dürfen das Allgemeinwissen zur Schweiz von Einbürgerungskandidaten nur mit Vorankündigung prüfen. Das Bundesgericht hat einer Familie aus dem zürcherischen Weiningen Recht gegeben, die bei einer «Einladung zum Gespräch» getestet wurde. (Urteil 1D_3/2013)
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