Neue Dublin III-Verordnung ab 1. Januar vorläufig in Kraft
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 entschieden, einen Grossteil der Bestimmungen der neuen Dublin III-Verordnung gleichzeitig mit allen anderen Dublin-Staaten ab dem 1. Januar 2014 vorläufig anzuwenden. Die Verordnung betrifft den Asylbereich und hat zum Ziel, das Dublin-System effizienter zu machen und die Rechtsgarantien von Asylsuchenden zu stärken.
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