Jusletter

Keine unentgeltliche Rechtspflege

Die eheliche Beistandspflicht umfasst auch den Rechtsschutz

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR besonderer Teil, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Keine unentgeltliche Rechtspflege, in: Jusletter 15. Juli 2013
BGer – Die eheliche Beistandspflicht erstreckt sich nicht nur auf den Lebensunterhalt, sondern auch auf andere Bedürfnisse wie etwa den Rechtsschutz. Daher kann die vermögende Ehefrau zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet werden, und der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zulasten des Staates entfällt. (Urteil 4A_148/2013)

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausganslage
  • II. Rechtliches
  • III. Schlussfolgerung

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