FINMA: «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» revidiert. Das angepasste Rundschreiben präzisiert die Pflichten der Vermögensverwalter im Umgang mit Kunden. Es berücksichtigt insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts und die Revision des Kollektivanlagengesetzes. Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare