PostFinance AG wird der Aufsicht der FINMA unterstellt
Die Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, welche die PostFinance AG als Bank und Effektenhändlerin bewilligt, ist rechtskräftig. Dies nachdem am 26. Juni 2013 die PostFinance AG in eine eigenständige Aktiengesellschaft ausgegliedert worden ist. Die PostFinance AG hat die Bedingungen der FINMA erfüllt.
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