Beschwerde von Ex-Polizeikommandant abgewiesen
BGer – Der ehemalige jurassische Polizeikommandant Henri-Joseph Theubet ist definitiv schuldig gesprochen worden. Das Bundesgericht lehnte Theubets Beschwerde ab und bestätigte seine Verurteilung zu 20 Tagessätzen à 200 Franken auf Bewährung. (Urteil 6B_218/2013)
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