Kein Ausweisentzug für Raserfahrt zum kranken Baby
BGer – Ein Vater muss seinen Führerausweis nicht abgeben, nachdem er doppelt so schnell wie erlaubt ins Spital gefahren ist, um über die Notfallbehandlung für sein krankes Baby zu entscheiden. Das Thurgauer Strassenverkehrsamt blieb vor Bundesgericht ohne Erfolg. (Urteil 1C_345/2012)
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