Aménagement du territoire : pas de dédommagement à Zoug
BGer – Die Stadt Zug muss keinen Schadenersatz an einen Grundstückseigentümer zahlen. Das Grundstück befand sich in einer Bauzone, die nachträglich in eine Landwirtschaftszone umgewandelt wurde. Das Urteil des Bundesgerichts beendet einen Streit über mehrere Millionen Franken. (Urteil 1C_264/2012) (sk)
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