Ausführungsbestimmungen zum Namens- und Erwachsenenschutzrecht
Der Bundesrat hat am 7. November 2012 die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht sowie zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Die Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen treten zusammen mit den beiden Revisionen des Zivilgesetzbuches am 1. Januar 2013 in Kraft.
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