In-vitro-Befruchtung weiterhin nicht kassenpflichtig
BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass die Krankengrundversicherung nicht für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) aufkommen muss. Eine Frau aus dem Kanton Freiburg hat erfolglos versucht, das höchste Gericht umzustimmen. (Urteil 9C_835/2011)
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