Untersuchungshaft nach tödlichem Unfall
BGer – Ein 29-jähriger Autofahrer, der im Mai 2012 in Basel in betrunkenem Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen diese Massnahme als unbegründet abgewiesen. (Urteil 1B_435/2012)
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