Mehr Geld für Oberärzte des Zürcher Unispitals
BGer – Die Oberärzte des Zürcher Universitätsspitals können neben den Prämien aus dem Honorarpool auch eine vollständige Entschädigung für Überzeit beanspruchen. Laut Bundesgericht verstösst eine Zürcher Regelung über die Anrechnung gegen das Arbeitsgesetz. (Öffentliche Sitzung im Verfahren 8C_844/2011)
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