Weltenbummler bleibt in der Schweiz steuerpflichtig
BGer – Das Bundesgericht hat einen Weltenbummler steuerrechtlich an die Schweiz gekettet. Laut dem Gericht behält er gegenüber dem Fiskus seinen Schweizer Wohnsitz, obwohl er auf unbestimmte Zeit über die Ozeane segelt. (Sitzung im Verfahren 2C_614/2011)
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