Tierschutz: Tierhalteverbot für Landwirt bestätigt
BGer – Das Thurgauer Veterinäramt hat einem Landwirt die Tierhaltung nach zahlreichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu Recht auf unbestimmte Zeit verboten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 2C_635/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare