Cassis-de-Dijon-Prinzip: Kein Beschwerderecht für Konsumentenschutz
BVGer – Konsumentenschutzorganisationen können nicht gerichtlich gegen die schweizerische Zulassung für ausländische Produkte nach dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» vorgehen. Die Stiftung für Konsumentenschutz blieb vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos. (Urteil C-465/2011)
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