Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Inwieweit sind Konkubinatspartner tatsächlich den Ehepartnern gleichgestellt? Fallen auch sie unter den Angehörigenbegriff des Art. 47 OR? Mit Urteil vom 2. Februar 2012 hat das Bundesgericht vor dem Hintergrund eines Verkehrsunfalls auch der Lebenspartnerin des Getöteten einen Anspruch auf Genugtuung zugesprochen. Laura Jetzer kommentiert diesen wegweisenden Entscheid (vgl. auch Laura Jetzer, Schmerzensgeld im Konkubinat, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 13. März 2012).
 
Alexandre Staeger und Dr. Philippe Meier analysieren den Entscheid des Bundesgerichts vom 10. Juni 2011 zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Nicht nur am Arbeitsplatz ist die Überwachung ein Thema, immer mehr privatrechtliche Verhältnisse sind betroffen (vgl. Giordano Costa, Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz, in: Jusletter 9. Januar 2012, Lucien Müller, Observation von IV-Versicherten: Wenn der Zweck die Mittel heiligt, in: Jusletter 19. Dezember 2011).
 
Die Frage nach der Auslegung von Dienstbarkeiten stellen Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland. Sie beantworten diese anhand der Entscheidung des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2011: Wenn weder aus dem Grundbucheintrag noch aus dem Erwerbsgrund oder der Ausübungsart der Inhalt der Dienstbarkeit deutlich und klar hervorgeht, kann sich  der Umfang eines Wegrechts auch nach dem Sinn und Zweck der Dienstbarkeit ergeben.
 
Seit dem 1. April 2012 sind die mit der UWG-Revision eingeführten Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft. Diese verlangen u.a. auch ein Impressum. Online-Plattformen wie eBay oder ricardo enthalten aber keine der geforderten Angaben. Ob eine solche Impressumspflicht für Angebote auf Online-Auktionsplattformen besteht bzw. ob diese bei Weiterführung ihrer bisherigen Praxis gegen die neue UWG-Bestimmungen verstossen, untersuchen Lukas Bühlmann und Michael Schüepp.
 
Prof. Dr. Daniel Staehelin und Eva Bachofner zeigen, dass ein lediglich beschwerdefähiger Entscheid bereits mit seiner Eröffnung im Dispositiv vollstreckbar ist und auf welche Weise sich die unterliegende Partei gegen eine Vollstreckung noch vor Zustellung der schriftlichen Entscheidbegründung zur Wehr setzen kann. Anhand einer Darstellung und Abwägung verschiedener Lösungsansätze kommen die Autoren zu dem Schluss, dass eine vorsorgliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch die Rechtsmittelinstanz möglich sein muss.
 
Nachdem das revidierte LugÜ für die Schweiz am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wird die Europäische Gerichtsstandsverordnung bereits wieder revidiert. Die geplanten Änderungen sind auch für die Schweiz von Bedeutung, allerdings ist heute noch offen, ob diese in ein neues LugÜ einfliessen werden. Prof. Dr. Alexander R. Markus betrachtet die aktuellen Entwicklungen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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