Taggelder: Keine Unfall-Taggelder in der U-Haft
BGer – Wer sich verletzt in Untersuchungshaft befindet, hat keinen Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung. Laut Bundesgericht würden sonst gesundheitlich angeschlagene Insassen gegenüber arbeitsfähigen Inhaftierten privilegiert. (BGE 8C_377/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare