La Suisse définitivement déboutée dans l’affaire « Rhino »
EGMR – Die Mitglieder des Vereins Rhino haben einen endgültigen Sieg gegen den Bund erzielt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Beschluss vom Oktober 2011, die Schweiz habe die Vereinigungsfreiheit verletzt, bestätigt. (Urteil 48848/07) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare