Littering: Stadt Bern muss Entsorgung nicht alleine zahlen
BGer – Die Stadt Bern kann für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Abfall – sogenanntem Littering – die verursachenden Betriebe zur Kasse bitten. Allerdings darf dies laut Bundesgericht nicht wie bisher über die Abfall-Grundgebühr für Gebäudebesitzer geschehen. (BGE 2C_239/2011)
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