Jusletter

Glasfaser-Kooperationen: Keine Sanktionsbefreiung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Glasfaser-Kooperationen: Keine Sanktionsbefreiung, in: Jusletter 20. Februar 2012
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass auch die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Freiburg Kartellabreden enthalten, die wirksamen Wettbewerb beseitigen können. Daher können sie nicht im Voraus sanktionsbefreit werden. Mit seiner Analyse verbietet das Sekretariat der WEKO auch diese Kooperationen nicht, sondern zeigt den Unternehmen auf, wo ihre Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen können. Im Anschluss an die gleiche Feststellung sind solche Verträge in Basel, Bern, Luzern und Zürich geändert worden.

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