Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 6. Juli 2011 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sollen an die neuen internationalen Standards angeglichen werden. Dadurch werden der Anlegerschutz sowie die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzmarktdienstleister verbessert.
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