Aide au suicide : le Conseil fédéral renonce à une norme pénale
Der Bundesrat verzichtet auf eine Strafnorm zur Regelung der Suizidbeihilfe. Laut dem Bundesrat können Missbräuche bereits mit der aktuellen Gesetzgebung vermieden werden. Den Vorrang erhalten damit Suizidpräventionsförderung und Palliativmedizin. (bb)
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