WBK-S: Heilversuche ausserhalb des Humanforschungsgesetzes
Das Parlament will den Schutz von Patienten gesetzlich regeln, die an einem Heilversuch teilnehmen. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) dafür ausgesprochen, solche Regeln zu formulieren, sie aber nicht ins Humanforschungsgesetz aufzunehmen.
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