Steuerfreie Ausfuhr von Gegenständen im Reiseverkehr wird einfacher
Die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr wird künftig einfacher und transparenter. Ausfuhrnachweise können unter bestimmten Voraussetzungen neu auch durch Reiseveranstalter oder andere Stellen im Ausland erteilt werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.
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