Jusletter

Flughafen Zürich AG muss zusätzliche Auflagen erfüllen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Luftfahrt
  • Zitiervorschlag: Jurius, Flughafen Zürich AG muss zusätzliche Auflagen erfüllen, in: Jusletter 10. Januar 2011
BGer – Das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Die Flughafenbetreiberin muss jedoch zusätzliche Auflagen zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm erfüllen. (Urteil 1C_58/2010)

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