Kein Saal für Dieudonné – Stadt Genf verletzt Grundrecht
BGer – Die Stadt Genf hat mit ihrer Weigerung, dem umstrittenen französischen Komiker Dieudonné einen Saal zu vermieten, das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Genfer Verwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_312/2010)
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