Fall Schmitten: Bundesgericht verlangt Neubeurteilung
BGer – Die Freiburger Justiz muss die mutmassliche Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen in Schmitten FR neu aufrollen. Das Bundesgericht hat dem Haupttäter Recht gegeben. Laut Gericht kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Mädchen gefügt hat. (Urteil 6B_1078/2009)
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