Hooligan-Konkordat: Beschwerden zu Beitritt abgewiesen
BGer – Die Beschwerden gegen den Beitritt der Kantone Luzern, Tessin, Basel-Land und Basel-Stadt zum Hooligan-Konkordat sind vor Bundesgericht ebenfalls erfolglos geblieben. Seinen Leitentscheid zu den geplanten Massnahmen hatte das Gericht im Oktober gefällt. (Urteile 1C_16/2010, 1C_94/2010 und 1C_50/2010)
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