Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms und die rasanten Fortschritte im Bereich humangenetischer Forschung führten und führen in letzter Zeit zu grossem Aufsehen. Die Möglichkeiten der Feststellungen individueller Krankheiten und Anfälligkeiten noch vor ihrem Ausbrechen sind nicht absehbar. Damit diese genetischen Informationen nicht durch  Versicherer, Arbeitgeber oder die Gesellschaft im Allgemeinen diskriminierend gegen einen Menschen benutzt werden können, wurde der Gesetzgeber immer wieder zum Erlass bestimmter Schutzmechanismen gegen Diskriminierung aufgrund genetischer Dispositionen aufgerufen.
 
Der schweizerische Gesetzgeber hat sich mit dem Erlass des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) für eine Sonderbehandlung von genetischen Informationen im Gegensatz zu konventionellen medizinischen Informationen entschieden. Dr. Isabelle Wildhaber plädiert dafür, dass der Umgang mit Prognosen und Wahrscheinlichkeiten hinsichtlich der Gesundheitsinformationen insgesamt und insbesondere in der Arbeitswelt überdacht werden muss.
 
Am 9. September 2010 erging das Urteil des Europäischen Gerichts zur Nichtigkeitsklage der Schweiz in Sachen Flughafen Zürich-KlotenYvonne Schleiss fasst die Ergebnisse des Gerichts zusammen und würdigt die einzelnen Entscheidungspunkte kritisch.
 
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 3. September 2010 qualifizierte das sog. Frontrunning als ungetreue Geschäftsbesorgung. Dr. Daniela Koenig bespricht das Urteil, untersucht die rechtliche Qualifikation des Frontrunnings und beleuchtet die zukünftige Rechtslage gemäss der vorgeschlagenen Revision «Börsendelikte und Marktmissbrauch».
 
Prof. Dr. Thomas Koller wirft einen Blick auf den Entscheid des hessischen Finanzgerichts aus dem Sommer 2010, welches für Deutschland Töggele-Clubs als gemeinnützig anerkannt hat. Er weist auf zukünftige Auswirkungen des Entscheids auf das grenzüberschreitende Spendenrecht hin.
 
Bei der Beurkundung des im neuen Erwachsenenschutzrecht geregelten Vorsorgeauftrags (Art. 360 ff. ZGB) stellt sich die Frage nach dem einzuhaltenden Verfahren. Prof. Dr. Stephan Wolf und Martin Eggel setzen sich mit dem Beurkundungsverfahren beim Vorsorgeauftrag aus Sicht der Urkundsperson auseinander.
 
Caroline Ehlert bietet einen Überblick über die Neuerungen des Römer Statuts durch die Revision vom Juni 2010. Sie bewertet u.a. die Definition des Verbrechens der Aggression und die Regelung der Verwendung sog. Mannstopp-Munition.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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