Tod des Schweizer Ehegatten: Kein automatisches Bleiberecht
BGer – Ausländische Ehegatten eines Schweizer Bürgers behalten nach dessen Tod nicht automatisch ein Bleiberecht. Laut Bundesgericht muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Härtefall vorliegt. Das Gericht hat die Beschwerde eines Inders abgewiesen. (BGE 2C_411/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare