Licenciement confirmé pour un employé trop impulsif
BGer – Ein Informatik-Ingenieur wurde aufgrund seiner impulsiven Art und ungehobelten Sprache gekündigt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Ingenieurs ab. Die Kündigung war laut Bundesgericht nicht missbräuchlich. (BGE 4A_408/2010) (bb)
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