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Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung im Januar 2011 darf die Polizei nicht mehr unbeschränkt verdeckte Ermittlungen im Internet gegen Pädophile vornehmen. Die Schaffung neuer Gesetze liegt nun bei den Kantonen selbst. Diese neue Gesetzeslage hat zu grosser Aufregung unter Strafverfolgern und Politikern geführt. Dr. Peter Studer geht der Frage nach, welche Ermittlungsinstrumente und Befugnisse der Polizei bei der verdeckten Ermittlung gegen Pädophile in Kinderchatrooms bleiben.
 
Prof. Dr. Hans-Rudolf Trüeb bespricht die revidierten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen. Deren Bedeutung hat sich in den neuen Fassungen gewandelt. Die Beschaffungskommission des Bundes wählte einen flexiblen Ansatz, indem von den Default-Vorgaben im Rahmen konkreter Beschaffungsgeschäfte einzelfallweise abgewichen werden kann.
 
Das Bundesgericht hat sich im Urteil BGE 5A_827/2009 vom 27. Mai 2010 erstmals ausführlich mit der Frage nach der Widerruflichkeit der Einwilligung in eine Persönlichkeitsverletzung befasst. Dr. Raphaël Haas kommentiert das Urteil im Hinblick auf dessen überraschendes Resultat, dass eine Einwilligung nicht in jedem Fall jederzeit und frei widerrufen werden kann.
 
Im Urteil 8C_272/2010, 8C_273/2010 vom 22. September 2010 hatte sich das Bundesgericht erneut mit einem Fall zu befassen, bei dem der Beginn der Versicherungsdeckung in der Nichtberufsunfallversicherung zur Diskussion stand. Prof. Dr. Thomas Koller zeigt auf, weshalb die höchstrichterliche Praxis nicht nur in grundsätzlicher Hinsicht, sondern auch aus praktischen Gründen äusserst problematisch ist.
 
Gegenstand des Grundstückkaufvertrags ist ein Grundstück. Im öffentlich zu beurkundenden Kaufvertrag ist das Grundstück bestimmbar anzugeben. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland gehen der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn der Vertrag weniger Dienstbarkeitslasten aufweist als im Grundbuch eingetragen sind.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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