Blauzungenkrankheit: Bussen für Impf-Verweigerer
BGer – Zwei Landwirte aus Appenzell-Innerrhoden müssen definitiv 400 und 600 Franken Busse zahlen, weil sie sich 2008 geweigert haben, ihre Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden abgewiesen. (Urteile 6B_397/2010 und 6B_398/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare