Jusletter

Klarere Abgrenzung zwischen Industrie- und Drogenhanf

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Klarere Abgrenzung zwischen Industrie- und Drogenhanf, in: Jusletter 25. Oktober 2010
Nur Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als einem Prozent soll künftig als Droge gelten. Dies schlägt das Eidg. Departement des Innern (EDI) im Rahmen einer Anpassung der Betäubungsmittelverordnungen vor. Ziel ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit für Produzenten von Industriehanf.

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