Bundesrat genehmigt Überstellungsvertrag mit Peru
Schweizerische und peruanische Strafgefangene können künftig ihre Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2010 einen Staatsvertrag zur Überstellung verurteilter Personen mit Peru genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Da der Vertrag die Grundsätze des Europäischen Überstellungsübereinkommens übernimmt, kann er vom Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen werden.
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