Anflugbeschränkungen: Prüfung des Urteils des EU-Gerichtes
Der Bundesrat bedauert, dass das Europäische Gericht die Klage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission abgewiesen und damit die deutschen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich gestützt hat. Der Bundesrat wird das Urteil nun prüfen und anschliessend über einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof entscheiden. Die Schweiz will die Gespräche mit Deutschland für eine Lösung des Fluglärmstreits weiterführen.
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