Verabschiedete Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
Der Bundesrat hat am 8. September 2010 das teilrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sowie die entsprechende Botschaft verabschiedet. In Zukunft soll die Gesamtdauer der Schutzdiensteinsätze für einen Schutzdienstpflichtigen auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt werden. Davon dürfen maximal 3 Wochen für «Einsätze zugunsten der Gemeinschaft» eingesetzt werden. Neue Schutzräume sollen nur noch bei Grossbauten errichtet werden. Gleichzeitig soll die Ersatzabgabe stark reduziert werden. Der Revisionsvorschlag geht nun zur Beratung an die Eidgenössischen Räte.
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