Keine weitere Entschädigung für entlassene Professorin
BGer – Eine 2003 von der Uni Zürich zu Unrecht entlassene Theologie-Professorin ist mit ihrer Forderung nach einer Millionenentschädigung erfolglos geblieben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 8C_1053/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare