Jusletter

Wer entscheidet über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Über den (un-)gewollten Ermessenspielraum der Behörden

  • Autor/Autorin: Marc Frédéric Schäfer
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Marc Frédéric Schäfer, Wer entscheidet über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, in: Jusletter 6. September 2010
Mit dem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ; SR 152.3) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Öffentlichkeitsprinzip umzusetzen. Hierbei steht das BGÖ im Spannungsverhältnis mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1). Der Beitrag setzt sich mit diesem Spannungsverhältnis auseinander und zeigt auf, welcher Ermessensspielraum den Behörden hierdurch bei der Behandlung von Zugangsgesuchen effektiv zukommt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Probleme bei der Auslegung von Art. 9 BGÖ im Sinne von Art. 19 DSG
  • 3. Das Verhältnis zwischen Art. 9 und 11 BGÖ sowie Art. 19 DSG
  • 4. Über den (un-)gewollten Ermessenspielraum der Behörden

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