Bundesgericht – Postkonto auch für dubiose Firmen
BGer – Die Post muss auch dubiosen Kunden ein Konto zur Verfügung stellen. Das in den Geschäftsbedingungen der Post verankerte jederzeitige Kündigungsrecht ist laut Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre, lässt das Gericht offen. (Urteil 4A_417/2009)
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